Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Verkauf der Flächen Flur 3, Flurstück 156 tlw. und Flur 8, Flurstück 6 tlw., Gemarkung Burg-Hohenstein und den Erwerb der Flächen Flur 12, Flurstücke 51/1 und 50/1,Gemarkung Holzhausen.

 

Bei einer Baulandausweisung ist gegenüber dem jetzigen Bodenrichtwert die Differenz zum Baulandpreis zu entrichten.