Sitzung: 05.10.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/021/2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 3) zu den während der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2)
BauGB i.V.m. § 4 a BauGB)
und
der öffentlichen Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB,
für die Verfahren “a – d“, werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
Abwägung: Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange,
gemäß
Blatt 1 – 3
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
3. Die Bebauungsplanentwürfe “a - d“, in den Ortsteilen Breithardt und Burg-Hohenstein,
bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, werden im Rahmen der Abwägung als Satzung
beschlossen.
4. Die
in den Bebauungsplanentwürfen
“a – d“, gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden,
gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung,
beschlossen.
5. Die Bebauungsplanentwürfe
“a – d“, in den
Ortsteilen Breithardt und Burg –Hohenstein, sind gem.
§ 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.