Der OV stellt fest, dass die Terminsetzung 09.10. für Vorschläge für Kandidaten zu kurzfristig angelegt war und nicht gehalten werden konnte.

Der BM erläutert, dass die Ortsbeiräte an der Kandidatensuche teilnehmen sollten, der GV obliegt das Vorschlagsrecht, die Bestätigung erfolgt durch das Amtsgericht. Es wird eingeräumt, dass die Zustellzeiten der Post mangelhaft sind.

Der OB hat z. Z. keine Kandidatenvorschläge.

Neue Vorschläge werden weiterhin gesucht, da aufgrund abgelaufener Mandatszeiten unbesetzte Stellen im Ortsgericht I entstanden sind.