Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Gemeinsame Anträge der CDU-Fraktion, der FWG-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000,- EUR festgesetzt.

 

Ja  4   Nein  3   Enthaltung  0

 

2. Alle Mittel, für die Maßnahme 2130 (Baugebiet Geisgarten) vorgesehenen Mittel werden gestrichen.

 

Ja  4   Nein  3   Enthaltung  0

 

3. Die im Stellenplan im Produkt 01.01.06 vorgesehene Stelle der Besoldungsgruppe A12 wird gestrichen und dafür eine Stelle der Besoldungsgruppe A11 vorgesehen. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert eine Stellenbewertung vornehmen zu lassen. Die entsprechende Bewertung wird im Stellenplan 2018 eingeplant.

 

Ja  7   Nein  0   Enthaltung  0

 

4. Es sind Mittel in Höhe von 10.000,- EUR zur Umsetzung des Projektes Bürger-WLAN wie von der Gemeindevertretung beschlossen vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Mittel auf den entsprechenden Konten einzuplanen.

 

Ja  7   Nein  0   Enthaltung  0

 

5. Alle für die Maßnahme 2169 (Alte Schule Holzhausen) vorgesehenen Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.

 

Ja  4   Nein  2   Enthaltung  1

 

6. Die Mittel im Konto 11.01.02.677100 (Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten) werden, für Ausgaben > 7.500,00 Euro, mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.

 

Ja  7   Nein  0   Enthaltung  0

 

7. Die Mittel im Konto 11.01.02/2110.842852 (Maßnahmen EKVO, Steckenroth, außer für die Kanalbefahrung) werden, für Ausgaben > 7.500,00 Euro, mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.

 

Ja  7   Nein  0   Enthaltung  0

 

8. Die Besetzung jeder freien und frei werdenden Stelle erfordert die vorherige Genehmigung durch die Gemeindevertretung auf Antrag des Gemeindevorstands. Stellen im Produkt 06.02.01 (Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen), die im Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert sind und die geringfügig Beschäftigten (EG 2), sind hiervon ausgenommen.

 

Ja  4   Nein  3   Enthaltung  0

 

Folgende Konten werden angepasst:

 

02.01.02.515010            Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen                                + 15.000 €

16.01.01.555200            Grundsteuer B                                                                                          + 20.000 €

12.02.01.616500            Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch            - 30.000 €

11.01.03.712703            Einnahmen aus der Auflösung einer stillen Reserve

                                            Süwag, die daraus resultierende Steuerrückzahlung               + 69.000 €

13.01.01.659010            Beförsterungskosten                                                                         +115.000 €

 

Ja  7   Nein  0   Enthaltung  0

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein den Haushaltsplan 2017 mit den zuvor beschlossenen Änderungen sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

 

 

 

 

Begründungen: