Ø  Der Weg zwischen Brücke und Aubachhalle/Spielplatz/Sportplatz ist besonders betroffen.

Ø  Wird im Blättchen thematisiert, Hinweis auf Bestehen einer Ordnungswidrigkeit bei Nichtentfernen des Hundekots.

Ø  Das betrifft auch die Anleinpflicht im Frühjahr. Evtl. Hundespielwiese im Ortsnahbereich.

Ø  Dem Rattenproblem am Aubach hat sich der Bauhof schon angenommen. Auch hier sollte aufgeklärt werden: keine Essensreste in die Kanalisation.