Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Der nächste Abschnitt lautet:

Aufgrund bereits bekannte bestehender Konflikte vor allem bezüglich Lärmimmissionen (betroffen sind primär die bestehenden Aussiedlergehöfte Helenenhof und Quellenhof) verbietet sich aus Sicht der Gemeinde hier eine weitere Ausweisung einer Vorrangfläche.