Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

 

·           Die Ortsteile Breithardt, Steckenroth, Holzhausen über Aar, Strinz-Margarethä und Hennethal, sollen künftig ihre Abwässer in einer zentralen Kläranlage behandeln.

·           Als bevorzugte Abwasserbehandlungstechnik wird sich für die SBR-Technik entschieden. Diese bietet für die Zukunft, im Rahmen ihrer Größenklasse, die besten Möglichkeiten gesetzlichen Auflagen in der Reinigungsleistung und Grenzwertgebung entgegenzutreten.

·           Die potentiellen Klaranlagenstandorte Breithardt und Strinz-Margarethä sollen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, Immissionsbelastung und Zukunftsfähigkeit tiefer untersucht und eine Vorzugsvariante empfohlen werden.

·           Die Investitions- und Unterhaltungskosten für eine Abwasserbehandlung der Abwässer aus Hohenstein Born in einer künftigen eigenen zentralen Kläranlage sollen den laufenden Kosten der Stadtwerke Bad Schwalbach gegenüber gestellt werden und bei darstellbarer Wirtschaftlichkeit in die Planungen nach Punkt 2 des Beschlussvorschlages mit einbezogen werden. 

·           Basis für die so ermittelte Vorzugsvariante ist neben einer zukunftsfähigen Technik und der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit auch das zu erzielende Fördervolumen durch mögliche Förderer aus Land, Bund und der EU. Die entsprechenden Fördermittel werden ausgelotet und synoptisch für die einzelnen Varianten dargestellt. Aus den so ermittelten finanziellen Randwerten der einzelnen Varianten werden überschlägige potentielle Abwasserpreise für eine Zentralkläranlage ermittelt und vergleichend vorgelegt, vorläufig ohne Berücksichtigung der notwendigen Kanalsanierung in allen Ortsteilen.

·           Vereinbarungsgemäß wird vor der endgültigen Beschlussfassung zur Neuordnung der Abwasserlandschaft in Hohenstein in der Gemeindevertretung ein weiteres – unabhängiges – Ingenieurbüro mit der Überprüfung der vorgelegten Gesamtplanungen hinsichtlich Plausibilität und Kosten beauftragt.