Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Johanneswiese / Seniorenzentrum, in der Gemarkung Breithardt mit den nachfolgenden Verfahrensschritten:

 

  1. Für das Gewerbegebiet Johanneswiese wird die Einleitung des Verfahren zur “1. Änderung Johanneswiese / Seniorenzentrum“ gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB im –Beschleunigten Verfahren – beschlossen.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und die Parzellen Flur 59, Flurstücke 83/2 (tlw.); 86/3; 90/1; 91/2; 92/1; 55/2; 55/3; 82/8 (tlw.) und 82/10 (tlw.).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der amtlichen Bekanntmachung ist gemäß §13a (3) Nr. 1 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a (1) BauGB abgesehen wird.

 

  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

Alternativ: Infoveranstaltung / Erläuterung der Planungsziele

 

  1. Das Planungsbüro erstellt die Unterlagen:

Entwurf zur “1. Änderung Johanneswiese / Seniorenzentrum“ mit Begründung, den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, zum Zwecke der Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Form der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

  1. Die abgegebenen Stellungnahmen mit der Abwägungsempfehlung sind der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.