Sitzung: 23.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Johanneswiese / Seniorenzentrum, in der Gemarkung Breithardt mit den nachfolgenden Verfahrensschritten:
- Für das Gewerbegebiet Johanneswiese wird die Einleitung des Verfahren zur “1. Änderung Johanneswiese / Seniorenzentrum“ gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB im –Beschleunigten Verfahren – beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und die Parzellen Flur 59, Flurstücke 83/2 (tlw.); 86/3; 90/1; 91/2; 92/1; 55/2; 55/3; 82/8 (tlw.) und 82/10 (tlw.).
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der amtlichen Bekanntmachung ist gemäß §13a (3) Nr. 1 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a (1) BauGB abgesehen wird.
- Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Alternativ: Infoveranstaltung / Erläuterung der Planungsziele
- Das Planungsbüro erstellt die Unterlagen:
Entwurf zur “1. Änderung Johanneswiese / Seniorenzentrum“ mit Begründung, den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, zum Zwecke der Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Form der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- Die abgegebenen Stellungnahmen mit der Abwägungsempfehlung sind der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.