Sitzung: 21.07.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/016/2014
Die
Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:
1.
Die Empfehlung der Abwägung (Seite 1- 6).
Das Planungsbüro wird angewiesen, die
beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben
haben, von diesem
Ergebnis unter Angaben von
Gründen in Kenntnis zu
setzen.
2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in
der Gemarkung Breithardt, bestehend aus dem Umweltbericht, Planteil und textlichen
Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der mit den unter Punkt
1 beschlossenen Änderungen, angenommen.
3.
Der Entwurf des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der
Gemarkung Breithardt mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem
Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, Umweltbericht und
Umweltprüfung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen
der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen. Die zum
Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung
beschlossen.
4.
Die 12. Flächennutzungsplanänderung ist auf der Grundlage des § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
5.
Gemäß § 6 (5) BauGB, ist die Erteilung der Genehmigung zur 12. Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Nach
Inkrafttreten der 12. Flächennutzungsplanänderung ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den
Bereich „Auf dem Welkerswasen“, gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
7. Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem
Welkerswasen“, eine zusammenfassende Erklärung zu
erstellen und den Planungsunterlagen zu
jedermanns Einsicht hinzuzufügen.