Sitzung: 08.04.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/014/2019
1. Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen des
Rheingau-Taunus-Kreises die Holzverkaufsorganisation (HVO) „Forst- und
Holzkontor Rheingau-Taunus“ in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts
(AöR) mit dem vordringlichen Ziel einer gebündelten, marktkonformen und
partnerschaftlichen Holzvermarktung aus den betroffenen Kommunalwäldern.
Die Geschäftsanteile
an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle Gesellschafter
nach Schlüsselung des Satzungsentwurfs zu verteilen. Der Gemeindevorstand wird
ermächtigt die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.941,18 € auszuzahlen.
2. Der Gemeindevorstand wird
beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren
Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht
vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.
3.
Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR
wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:
-den Sitz und die Standorte der HVO
festzulegen;
-den Entschädigungssatz je verkauften
Festmeter festzulegen, wobei aus Gründen der Haushaltsneutralität darauf zu
achten ist, dass dieser keinesfalls höher als der entsprechende Richtsatz von
Hessen Forst ist;
-beim eventuellen Abschluss von
Einzelverträgen für weitere Dienstleistungen der AöR, sicher zu stellen, dass
die nicht diese Option ziehenden Gemeinden dadurch finanziell nicht belastet
werden:
-den Geschäftsplan zu erarbeiten und den
Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.
4. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.