Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.   Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises die Holzverkaufsorganisation (HVO) „Forst- und Holzkontor Rheingau-Taunus“ in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem vordringlichen Ziel einer gebündelten, marktkonformen und partnerschaftlichen Holzvermarktung aus den betroffenen Kommunalwäldern.

 

     Die Geschäftsanteile an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle Gesellschafter nach Schlüsselung des Satzungsentwurfs zu verteilen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.941,18 € auszuzahlen.

 

2.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.   Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

 

     -den Sitz und die Standorte der HVO festzulegen;

     -den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen, wobei aus Gründen der Haushaltsneutralität darauf zu achten ist, dass dieser keinesfalls höher als der entsprechende Richtsatz von Hessen Forst ist;

     -beim eventuellen Abschluss von Einzelverträgen für weitere Dienstleistungen der AöR, sicher zu stellen, dass die nicht diese Option ziehenden Gemeinden dadurch finanziell nicht belastet werden:

     -den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

 

4.   Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.