Sitzung: 08.04.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/002/2019
1. Die Gemeinde Hohenstein
beruft eine(n) ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte(n)
2. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von
der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes für eine Wahlzeit
von 3 bis 5 Jahren gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 01. Januar. Die
Neuwahl hat spätestens 3 Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu erfolgen.
3. Zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten können
nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenstein gewählt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
4. Es ist darauf zu achten, dass der
Behindertenbeauftragte oder die Behindertenbeauftrage nicht an einem Verband
z.B VdK u.a. beruflich gekoppelt ist. Eine Kooperation mit allen Verbänden und
Institutionen in Hohenstein ist gewünscht. Einschlägige Erfahrungen mit den
Themen Schwerbehinderter Menschen sind erforderlich.
5. Aufgabe es ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
soll sein, die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung
gegenüber den gemeindlichen Gremien (und ggfs. Auch in der Öffentlichkeit nach
Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention und des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes
zu vertreten und sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen
einzusetzen, um ihnen ein Zusammenleben ohne Barrieren und eine vollständige
soziale Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.