Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Gemeindevorstand wird beauftragt abzuklären, ob eine Erhöhung der Grundsteuer um beispielsweise 100 Punkte zweckgebunden geparkt werden kann oder sofort einer Rücklage zugeführt werden kann, um künftig über diesen Weg die Straßenbeiträge zu finanzieren.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Gemeindevertretung bis spätestens zur Juli-Sitzung am 08.07.2024 in Schriftform mit Kopie der Stellungnahme der prüfenden Stelle vorzulegen.