Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur
vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch
zwei Quartalsberichte im Jahr. Dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses
entsprechend wird der Quartalsbericht jedoch weiterhin Vierteljährlich
vorgelegt.
Im beigefügten Quartalsbericht 1/2016 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.03.2016
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. die
Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile noch nicht gebucht, da diese
erst Ende April überwiesen werden. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum
31.03.2016 noch nicht angefordert.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2016 gemäß Haushaltssatzung
auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von
4.790.273,43 EUR in Anspruch genommen.
Anlagen
Auswertung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 1/2016 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
11.05.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/018/2016 (Quartalsbericht 1/2016) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
25.05.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |