Im Zuge der Änderungen in der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein ist auch die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein anzugleichen.
Die vorzunehmenden Textänderungen sind aus der jeweiligen Gegenüberstellung zu entnehmen. Im Wesentlichen wird durch die Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein der Bereich „Gebühren“ in „Gebühren und Entgelte“ erweitert.
Entwurf der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein
Gegenüberstellung der Änderungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.
11.05.2016 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/027/2016 (Änderung der Satzung über die
Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein) in der
vorgelegten Form zu zustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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24.05.2016 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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25.05.2016 |
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Wird mündlich vorgetragen |
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