Nach Beschluss des Gemeindevorstandes wurde die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 beauftragt.
Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2017 – 2019 folgende Änderung:
2014 – 2016 |
2017 - 2019 |
4,64 Euro |
3,65
Euro |
Die entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.
Satzungsänderung
Kalkulation
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.
31.08.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/056/2016 (1. Änderung der
Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten
Form zuzustimmen. |
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Einstimmig beschlossen |
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14.09.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Hohenstein die Vorlage GVER/020/2016 zu TOP 8 (1. Änderung der
Wasserversorgungssatzung) auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Fragen der
Fraktionen sollen zur HFA-Sitzung am 28.09. vorgelegt werden. |
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Einstimmig beschlossen |
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19.09.2016 |
Gemeindevertretung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein vertagt die Vorlage auf die nächste Sitzung. Die Fragen der Fraktionen sollen zur HFA-Sitzung am 28.09.2016 vorliegen. |
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Mehrheitlich beschlossen |
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31.10.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen. |