Betreff
Erweiterung / Neubau von Kindertagesstätten
Vorlage
GVER/012/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Validierung der Möglichkeiten anhand der Ausbaupotenziale und Neubaukonzeptionierung

 

Das Bauamt der Gemeindeverwaltung hat anhand der Bedarfssituation zwei Varianten mit Kosten hinterlegt. Die Kostenbetrachtung sind reine Herstellungskosten ohne Personal.

Die Variante 1 betrachtet den Umbau/Anbau in der Einrichtung Burg-Hohenstein, Holzhausen über Aar und Hennethal.

In einem allgemeinen gefassten Teil wird rekapituliert welche Maßnahmen derzeit bereits ergriffen werden.

In der Variante 2 werden die Kosten für einen möglichen Neubau einer Kindertagesstätte bzw. einer damit einhergehenden Siedlungserweiterung betrachtet.

 

Variante 1

OT 2 Burg-Hohenstein

Burg-Hohenstein hat gegenwärtig eine Betriebserlaubnis für eine altersgemischte Gruppe. Diese darf max. sechs Kinder unter drei Jahren aufnehmen. Die max. Anzahl der restlichen Kinder über drei Jahren richtet sich nach dem Betreuungsschlüssel.

Die Einrichtung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde von dem Architekturbüro 4 Senkrecht als Niedrigenergiehaus geplant und gebaut. Die Einrichtung verfügt im DG über einen Lagerraum und einer offenen Spielebene. Diese ist nur bedingt nutzbar durch die Einbindung eines Traufständischen und eines Giebelständischen Satteldaches. Für die Schaffung von Freiraum über der genehmigten „Spielebene“ muss die Tragkonstruktion des Balkenwerks mit erheblichen Aufwand überplant werden. Hierzu muss ein Teil des Daches abgetragen werden. Das Satteldach über dem Lagerbereich hat Traufseitig keinen Kniestock und beschneidet die Raumhöhe in erheblichem Maße. Traufseitig ist das Satteldach zur Talseite mit einer durchgängigen Gaube bzw. mit Fenstern zu versehen, um die notwendige Deckenhöhe, Fläche und Lichtverhältnisse zu gewinnen. Das DG verfügt aktuell nicht über einen zweiten Rettungsweg. Die eingetragene Wendeltreppe dient nur als Nottreppe für die Spielebene. Bei einem Ausbau des DG bedarf es daher einer neuen Treppenanlage und Überarbeitung der Austrittsituation. Der Fußbodenaufbau im Lager wurde bedingt durch die angestrebte Nutzung als Lagerraum nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen ausgelegt und ist nachträglich statisch konstruktiv zu verstärken. Dies bedingt ein Öffnen der gesamten Fußbodendecke. Der potenzielle Gruppenraum wurde nur bedarfsgerecht, aber nur unfertig mit einem Trockenestrich ausgestattet. Die Sparrenlage ist gedämmt und mit einer Dampfbremse versehen. Die Sparrenlage, Giebel und Wände entbehren gegenwärtig den brandschutzrechtlichen Auflagen als Gruppenraum. Der potenzielle Gruppenraum ist mit einer Teeküche auszustatten. Versorgung für Wasser-/Abwasserinstallation sowie Elektroarbeiten fehlen, können aber an den Bestand angeschlossen werden. In der Baugenehmigung sind nur zwei befestigte Parkflächen ausgewiesen. Bei einer Erweiterung des Betreuungsangebotes kann eine Flächenerweiterung vorgenommen werden (ca. 60 m²). Da das Gegenwärtige öffentliche Gebäude baurechtlich als eine eingeschossige Bauweise gilt, ist der Brandschutz mit 48m³/h x2 bemessen worden. Bei einer angestrebten zweigeschossigen Bauweise ist der Brandschutz auf 96m²/h x2 auszulegen. Dies ist aktuell über das Trinkwasserversorgungsnetz in der Ortslage Burg-Hohenstein nicht zu leisten. Ein entsprechender Wasserspeicher ist hierfür zu planen.

 

Anhand der vorangegangenen Thematik wurden nachfolgende Kosten ermittelt:

 

Gruppenraum

20.000,00

Ausstattung

20.000,00

2. Rettungsweg

70.000,00

Dachgaube

40.000,00

verbess. Statik Decke

20.000,00

Sanitär

5.000,00

Elektro

3.000,00

Technik

5.000,00

HZB Brandschutz

4.500,00

Fenster/Türen

15.000,00

Dach ü. Spielebene

15.000,00

Löschtank

30.000,00

befest. Parkfläche

5.000,00

Summe

252.500,00

Nebenkoten 18%

45.450,00

Summe

297.950,00

MwSt.

61.094,50

Summe

354.560,50

Förderung [geschätzte Höchstsumme]

160.000,00

 

 

 

OT3 Holzhausen über Aar

Holzhausen über Aar hat gegenwärtig eine Betriebserlaubnis für zwei altersgemischte Gruppen. Demnach dürfen max. zwölf Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden. Die max. Anzahl der restlichen Kinder über drei Jahren richtet sich nach dem Betreuungsschlüssel.

Die Einrichtung stammt aus dem Jahr 2000 und wurde von dem Architekturbüro 4 Senkrecht in Ständerbauweise, mit gemischter Dacheindeckung als Grün- und Zinkdach geplant und gebaut.

Die vorhandene Zinkeindeckung ist mangelhaft. Lochfraßkorrosion im Zink, hervorgerufen durch den Kontakt mit der Bitumenunterbahn, muss zukünftig unterbunden werden.

Die vorhandene Außenanlage bietet Fläche für eine mögliche Überplanung. Möglich wäre ein Anbau für zwei Gruppen mit Nebenanlagen.

Die vorhandene Außenanlage müsste in Teilbereichen rückgebaut werden. Gespräche mit dem Grundstückseigentümer der angrenzenden Bolzplatzfläche wurden für eine Verlagerung der Außenanlage bereits geführt. Eine grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft ist gegeben.

Das Vorhaben liegt in einer Talsohle mit natürlichem entsprechendem Ablagerungshorizont. Dieser ist hinsichtlich der Gründung zu sondieren. Die Wasserverhältnisse (Bachverrohrung) im Zustrom (Klüfte) sind bei der Gründung zu berücksichtigen.

Der Anbau würde mit einem Teilumbau der vorhandenen Einrichtung einhergehen. Küche, Personalraum und Flur sind entsprechend einzubinden und die Dachkonstruktion in diesem Bereich zu überplanen.

Die Orientierungswerte richten sich für den Flächenbedarf der Gruppenräume nach der Bertelsmann Stiftung. Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der statistischen Kostenwerte des baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) für Gebäude/Neubauten und respektive erfolgter vergleichbarer Maßnahmen unter Anwendung der Aufschlüsselung der Kostengruppen nach DIN 276.

Anhand der vorangegangenen Thematik wurden nachfolgende Kosten ermittelt:

 

Raumbezeichnung

Anzahl

Bedarfsfläche

Summe

Gruppenraum

2

100

200

WC Kita Kinder

2

15

30

WC Personal

1

8

8

Personalraum

1

15

15

Lager

1

15

15

Erschließungsfläche

1

50

50

 

 

Summe:

318

Konstruktionsfläche

15%

47,7

 

Grundfläche

365,7

Herrichten Erschließen

 

pauschal

 

10.000,00

Bauwerk/Konstruktion

365,70

BGF (m²)

1.170,00

427.869,00

Bauwerk/ Technik

365,70

BGF (m²)

415,00

151.765,50

Außenanlage

 

pauschal

 

30.000,00

Ausstattung

 

pauschal

 

30.000,00

Baunebenkosten

365,70

BGF (m²)

292,50

106.967,25

Zwischensumme Anbau

756.601,75

Förderung [geschätzte Höchstsumme]

320.000,00

Sanierung Bestandsdach

400,00

90,00

36.000,00

Gerüst

300,00

7,00

2.100,00

Zwischensumme Dachsanierung

38.100,00

Gesamtsumme netto

854.701,75

 

 

 

MwSt.

162.393,33

 

 

 

 

1.017.095,08

 

 

OT6 Hennethal

Hennethal hat gegenwärtig nur eine Betriebserlaubnis für die Kindergruppe Hennethal als Freier Träger für eine naturpädagogische Gruppe. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt würde für eine Krippengruppe mit max. 11 Kindern eine Betriebserlaubnis erteilt. Eine Überführung in eine altersgemischte Gruppe ist potentiell möglich, führt aber zur Reduzierung der U3-Betreuungskapazitäten.

Die Einrichtung stammt aus dem Jahr 1994 und wurde von dem Architekturbüro Irmgard Hertl-Kühnl geplant und gebaut.

Die vorhandene Küche der Einrichtung ist auf den Stand der Technik bzw. Funktionsgerecht umzubauen. Anzuschaffen ist eine sind lediglich neue technische Geräte. Die Sanitäreinrichtung teilweise für Kinder unter drei Jahren umzubauen. Der Personalraum ist als Schlafraum zu nutzen und mit einer Verdunklung auszustatten. Für Personal und Büro ist die Empore herzurichten. Der Außenbereich ist zweckentsprechend anzupassen. Eine Nutzung des öffentlichen Spielplatzes kann respektive der Sicherheitsbestimmungen gewährt werden. Dies bedingt eine Erweiterung des Spielangebotes speziell für den U3 Bereich und Anpassung des Fallschutzes (8ter Rundkorn gewaschen).

 

Ausstattung

5.000,00

Sanitär

3.000,00

Küche

2.000,00

Elektro

3.000,00

HZB Brandschutz

5.500,00

Fenster/Türen

3.000,00

Außenanlage

3.000,00

Verdunkelung

2.000,00

Telefonanschluss

500,00

Summe

27.000,00

MwSt.

5.130,00

Summe

32.130,00

Förderung (geschätzte Höchstsumme)

16.000,00

 

Allgemein

Für den aktuellen Bedarf wurden mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreise (Frau H. Albers) temporäre Möglichkeiten der Kinderbetreuung geprüft und mit folgenden Auflagen genehmigt. Die Umsetzung erfolgt gegenwärtig.

 

OT1 Breithardt

Der vorh. Bewegungsraum darf für ein weiteres Jahr als Gruppenraum genutzt werden. Hierzu ist der Schallschutz anzupassen.

 

OT3 Holzhausen über Aar

Der vorh. Bewegungsraum darf temporär als Gruppenraum genutzt werden. Hierzu ist die Zugangssituation mit einer Tür zu beschränken, die Beleuchtung anzupassen, der Schallschutz ist im Betrieb zu prüfen und gegebenenfalls aufzuwerten.

 

OT4 Strinz-Margarethä

Das DG wird mittels eines zweiten Rettungsweges erschlossen. Giebelseitig erfolgt der Austritt auf eine zweiläufige Treppe mit Wendepodest. Ein Umbau des im DG vorh. Sanitärbereich ist notwendig. Im Gruppenraum ist ein Teilbereich als Schlafraum Abzutrennen und mit einer Verdunklung auszustatten. Der Schallschutz ist nach Betriebsaufnahme zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen

 

OT7 Steckenroth

Die ehemalige Kita im Haus des Dorfes darf als Außenstelle der Einrichtung „Breithardt“ für die Dauer von max. 1,5 Jahren genutzt werden. Im Gebäude ist ein innenliegender Sonnenschutz anzuschaffen. Der Personalraum ist als Schlafraum zu nutzen und mit einer Verdunklung auszustatten. Der Küchenbereich ist vom Gruppenraum zu trennen. Der Fingerschutz ist an allen Türen zu ergänzen. Der Schallschutz ist nach Betriebsaufnahme zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Der öffentliche Spielplatz darf über die Nutzungsdauer als Außenanlage der Einrichtung genutzt werden. Bedingung ist eine Einfriedung, diese muss auf min. drei Seiten umgesetzt werden sowie ein Sonnenschutz.

 

 

 

Variante 2

OT7 Steckenroth

Neubau einer Kindertagesstätte mit angrenzender Siedlungserweiterungsfläche

Die Orientierungswerte richten sich für den Flächenbedarf der Gruppenräume nach der Bertelsmannstiftung. Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der statistischen Kostenwerte des baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) für Gebäude/Neubauten und respektive erfolgter vergleichbarer Maßnahmen unter Anwendung der Aufschlüsselung der Kostengruppen nach DIN 276. Die Kosten für die Siedlungserweiterung basieren auf Erfahrungswerten vorangegangener Vorhaben.

 

 

Anhand der vorangegangenen Thematik wurden nachfolgende Kosten ermittelt.

Ausgaben:

€=brutto

FNP u. B-Plan

15.000,00

Kanal

44.240,00

Wasser

35.400,00

Löschreserve 48 cbm/h *2

30.000,00

Straße

116.300,00

Beleuchtung

15.000,00

Kita

1.630.000,00

Teilungsvermessung

20.000,00

 

 

 

 

Summe Kita

1.630.000,00

 

 

Summe gesamt:

1.905.940,00

 

 

Einnahmen:

 

Förderung Kita [geschätzte Höchstsumme]

480.000,00

 

 

Delta:

1.425.940,00

Ermittlung Flächenbedarf

Raumbezeichnung

Anzahl

Bedarfsfläche

Summe

Gruppenraum

3

90

270

WC Kita Kinder

2

15

30

WC Personal

2

5

10

Personalraum

1

15

15

Büro

1

12

12

Lager Putzmittel

1

4

4

Lager Material

1

15

15

Haustechnik

1

10

10

Bewegungsraum

1

70

70

Erschließungsfläche

1

65

65

 

 

Summe:

501

Konstruktionsfläche

15%

75,15

 

Grundfläche

576,15

576,00

 

 

Herrichten Erschließen

 

pauschal

 

15.000,00

Bauwerk/Konstruktion

576,00

BGF (m²)

1.170,00

673.920,00

Bauwerk/ Technik

576,00

BGF (m²)

600,00

345.600,00

Außenanlage

 

pauschal

 

80.000,00

Ausstattung

 

pauschal

 

90.000,00

Baunebenkosten

576,00

BGF (m²)

292,50

168.480,00

Zwischensumme Neubau

1.373.000,00

 

 

 

MwSt.

260.870,00

 

 

 

 

1.633.870,00

1.630.000,00

Herstellungskosten Neubau Kita

 

Förderung

Die Angabe von Fördermitteln ist der Förderrichtlinie 2017/2020 entnommen. Diese sind nicht verbindlich und unterliegen der Einzelgenehmigung.

Der Neubau eines Gruppenraumes gemäß Punkt 5.5 der Förderrichtlinie hat eine  Zweckbindung von 25 Jahren sowie der Umbau eines Gruppenraumes von 5 Jahren.

Je Neubau eines Gruppenraumes werden gemäß Punkt 5.1 und 5.1.1 der Förderrichtlinie 90 % der Herstellungskosten, jedoch bis zu einer Summe von max. 160.000 EUR gefördert.

Der Umbau eines vorh. Gruppenraumes wird gemäß Punkt 5.1.2 der Förderrichtlinie mit bis zu 50.000 EUR.

 

 

Zusammenfassung

Variante 1                                                                                                                               mögliche Förderung

OT 2                                                                354.560,50 EUR                                                160.000,00 EUR

OT3                                                              1.017.095,08 EUR                                                320.000,00 EUR

OT6                                                                    32.130,00 EUR                                                  16.000,00 EUR

Einnahme Förderung (potentiell)               530.000,00 EUR

Summe:                                                       907.785,58 EUR

 

 

 

Variante 2                                                                                                                               mögliche Förderung

Neubau                                                                        1.905.940,00 EUR                             480.000,00 EUR

Einnahme Förderung (potentiell)                               480.000,00 EUR

Summe:                                                                        1.425.940,00 EUR

 

 

Für beide Varianten gilt als mögliche Gegenfinanzierung  die Veräußerung von Bauland aus der möglichen Projektierung „Geisgarten“ bzw. Steckenroth.

 

Die Notwendigkeit des (kurzfristigen) Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote wird aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Daraus ergibt sich einerseits ein temporärer Handlungsbedarf, um schnell auf die gestiegenen Anmeldezahlen gerade im U3 Bereich reagieren zu können (Anstieg der erforderlichen Betreuungsfaktoren von 265 Punkten im Jahr 2016/2017 auf 330 Punkte im Jahr 2017/2018 und dem dann folgenden, prognostiziert manifestierten Anstieg auf ~345 Punkte bis zum Jahr 2020/2021. Die rechnerisch erwarteten Altersstrukturen werden gleichsam dargestellt. Daraus ergibt sich, dass die absolute Zahl der Kinder in den Hohensteiner Kindertagesstätten stetig ansteigt und sich, bei gleichbleibender Geburtenrate, bis zum Jahr 2020/2021 auf 300 Kinder (Ende 2016/2017 = 224 Kinder) stark steigend entwickelt.

 

 

Ergänzend zu den vorgeschlagenen Varianten wird vorgeschlagen, die Neueröffnung der KITA in Steckenroth aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen zu prüfen. Besonders hinsichtlich der Neugestaltung des Außengeländes müssten ggf. Vorkehrungen getroffen werden. Die gruppentechnische Ausgestaltung als altersübergreifende Gruppe, wäre zumindest in einem zweiten Schritt erstrebenswert. Die Kosten zur Neugestaltung des Außengeländes liegen bei ca. 80.000 Euro.

 

 


Diverse Unterlagen im Ratsinformationssystem SessionNet


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt die Verwaltung das entsprechende Verfahren zur Umsetzung der Variante 1 einzuleiten. Die sich daraus eventuell ergebenden Veränderungen im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sind zu berücksichtigen.

 


24.07.2017

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/036/2017 (Erweiterung / Neubau von Kindertagesstätten) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

05.09.2017

Sozialausschuss

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Vertagung des Tagesordnungspunktes, bis die gewünschten Zahlen vorliegen.

 

Ja 2   Nein 4   Enthaltung 1

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein zur Vorlage GVER/012/2017 zu TOP 5 (Erweiterung / Neubau von Kindertagesstätten) für die Variante 1 zu stimmen.

Bürgermeister Bauer erläutert ausführlich beide Varianten und steht Rede und Antwort.

   

 

Ja 5  Nein 0  Enthaltung 2 

 

 

06.09.2017

Haupt- und Finanzausschuss

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein die Vorlage GVER/012/2017 zu TOP 5 (Erweiterung / Neubau von Kindertagesstätten) auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Notiz:

Die dargestellten Maßnahmen in Breithardt, Holzhausen, Strinz-Margarethä und Steckenroth werden wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

06.10.2017

Gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses, des Sozialausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses

 

Der jeweilige Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Variante 1 (Anbau/Umbau).

 

                                                                                                           HFA           Ja: 5   Nein: 0   Enthaltung: 0

                                                                                                           WA            Ja: 5   Nein: 0   Enthaltung: 0

                                                                                                           SozA         Ja: 6   Nein: 0   Enthaltung: 0

 

 

Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:

 

1.    Die KiTa Steckenroth soll eine dauerhafte BE bekommen und das Außengelände schnellstmöglich hergerichtet werden.

2.    Generell soll geprüft werden, ob die Leitungen der KiTas zentralisiert werden können, besonders in Steckenroth.

3.    In Burg-Hohenstein sollen Alternativen zum Dachausbau, Anbau einer Gruppe, geprüft werden.

4.    Wenn in der KiTa in Holzhausen der Bewegungsraum dauerhaft als Gruppenraum genutzt werden kann, soll nur ein Gruppenraum angebaut werden.

5.    Die Erweiterung in Hennethal kann kurzfristig realisiert werden, Start voraussichtlich im Frühjahr 2018.

 

                                                                                                           HFA           Ja: 5   Nein: 0   Enthaltung: 0

                                                                                                           WA            Ja: 5   Nein: 0   Enthaltung: 0

                                                                                                           SozA         Ja: 6   Nein: 0   Enthaltung: 0