Am 19.12.16 wurde der Kaufvertrag UR-Nr. 427/2016, zwischen der Gemeinde Hohenstein und den Eheleuten R., geschlossen. Das Grundstück (Flur 37, Flurstück 136) unterliegt der Bauverpflichtung.
Am 05.07.17 hat der zuständige Architekt nachfolgende
Anfrage an die Gemeinde gerichtet:
Guten Tag Frau Meyhöfer,
anbei erhalten Sie den Entwurf für
das Wohngebäude der Familie R.
Aufgrund der starken Hanglage des
Grundstücks 136 beabsichtigt die Familie R. das Grundstück 137 ebenfalls
anzukaufen, da dies von der Hanglage etwas flacher ist.
Das geplante Wohngebäude befindet
sich ausschließlich auf dem Grundstück 137. Das Grundstück 136 wird nicht
planerisch beansprucht.
Wir dürfen Sie bitten, zu prüfen,
ob die Grundstücke in der Bebaubarkeit vertauscht werden können. Sprich
Grundstück 137 als Baugrundstück und die Fläche 136 als Grünfläche.
Die Gemeindevertretung hat die Parzelle Flur 37,
Flurstück 137 zum reduzierten Verkaufspreis (75,--€/m²) an die Eheleute R. am
26.06.17 vergeben, mit der Auflage bei Verkauf und Bebauung den vollen
Kaufpreis an die Gemeinde zu entrichten.
Das Notariat Maschmann hat für
die Problemstellung eine Empfehlung ausgearbeitet, in der alle erforderlichen
Maßnahmen zum Preis- und Nutzungstausch Berücksichtigung finden.
Es wird dem Gemeindevorstand
empfohlen, der Durchführung eines Änderungsvertrages zuzustimmen, mit der
Maßgabe, die Bauverpflichtung für die Parzelle 136 aufzuheben und die Parzelle
137 mit der Bauverpflichtung zu belegen.
Der Grundstückspreis der Parzellen wird wie folgt getauscht:
Flur 37, Flurstück 136, von 105,--€/m² auf 75,--€/m² x 453 m² = 33.975,--€
Flur 6, Flurstück 137, von 75 ,--€/m² auf 105,--€/m² x 465 m² = 48.825.--€
82.800,--€
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Der
Kaufpreis für die ursprüngliche Variante wurde mit 82.440,--€ errechnet
Die Nachzahlungsklausel für die Parzelle Flur 6, Flurstück 137 wird grundbuchlich gesichert.
Im Ratsinformationssystem SessionNet:
Mail Notariat Maschmann vom 03.08.17
Mail Architekt Kleinschmidt vom 25.07.17, Grundrissplan mit gepl. Wohnhaus
14.08.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand stimmt
der Vorlage A3/038/2017 (Änderungsvertrag Gemeinde / XXXXXX:
Tausch der Kaufpreissumme und der Bauverpflichtung für die Grundstücke Flur
37, Flurstück 136 und Flur 37, Flurstück 137) zu und empfiehlt der
Gemeindevertretung die Neuregelung des Kaufvertrages, analog Vorschlag
Notariat Maschmann vom 03.08.17 zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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04.09.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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06.09.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Änderungsvertrag und dem Tausch der Kaufpreissumme und der Bauverpflichtung für die Grundstücke Flur 37, Flurstück 136 und Flur 37, Flurstück 137 zu und beschließt die Neuregelung des Kaufvertrages analog Vorschlag Notariat Maschmann vom 03.08.17.