Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis
Vorlage
GVER/014/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gewerbeüberwachungsaufgaben wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Gewerbeprüfdienst des Kreises wahrgenommen. Aufgrund einer geänderten Gesetzes- und Verordnungslage fallen die Prüfaufgaben in die alleinige Zuständigkeit der kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Die Vorhaltung eines eigenen Gewerbeprüfdienstes ist für die Kommune jedoch als ineffizient zu bezeichnen, da der Prüfungsanfall in keiner Relation zu einer entsprechenden Bereitstellung von fachlich geschulten Mitarbeitern steht. Bei einer zentralen Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis kann hier ein wesentlich höheres Maß an Fachkompetenz im Gewerbeprüfdienst vorgehalten werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass der Rheingau-Taunus-Kreis die Aufgaben der Gewerbeüberwachung auf Grundlage einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung für die Gemeinde übernehmen kann. Ein Muster dieser Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

 


Im Ratsinformationssystem SessionNet

Muster öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein überträgt die Aufgaben der Gewerbeüberwachung für die Gemeinde Hohenstein in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Rheingau-Taunus-Kreis.

 


14.08.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A2/005/2017 (öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung) in der vorgelegten Form.

einstimmig beschlossen

 

04.09.2017

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

06.09.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen