Betreff
Quartalsbericht 2/2017
Vorlage
GVER/015/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2017 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2017 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.06. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile bis zum ersten Quartal gebucht, da die Zahlungen für das zweite Quartal erst Ende Juli eingegangen sind. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum 30.06.2017 nur in Höhe des ersten Quartals angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2017 gemäß Haushaltssatzung auf 5 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von 3.961.112,56 EUR in Anspruch genommen. 

 


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Quartalsbericht 2/2017

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 02/2017 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.


14.08.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/076/2017 (Quartalsbericht 2/2017) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

06.09.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen