Betreff
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Nutzung der "Schlauchpflegeanlage" mit der Stadt Taunusstein
Vorlage
GVER/017/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Der technische Prüfdienst Hessen hat bei einer Überprüfung der Feuerwehrgerätehäuser festgestellt, dass bei der zentralen Schlauchprüfung im Ortsteil Born keine Einrichtung zum Prüfen der Dichtigkeit der Schläuche vorhanden ist. Ferner wird beim Reinigen der Schläuche mit den vorgehaltenen Einrichtungen kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Im Schlauchtrockenturm fehlt eine erforderliche Aufzugseinrichtung.

Die Feuerwehr der Stadt Taunusstein hat an ihrem Standort Hahn eine Schlauchwerkstatt mit einer Schlauchpflegeanlage und stellt diese auch für andere Kommunen zur Verfügung.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 dieser Vorlage zugestimmt und eine entsprechende Vereinbarung getroffen (siehe Anlage).

 

Bei der Beantragung der Fördermittel für die interkommunale Zusammenarbeit wurde nun festgestellt, dass seitens der Fördermittelgeber ein Beschluss der Gemeindevertretung gefordert wird.

 

Wir bitten dies nachzuholen.

 

 

 


Im Ratsinformationssystem SessionNet

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Prüfbericht technischer Prüfdienst Hessen

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Nutzung der „Schlauchpflegeanlage“ mit der Stadt Taunusstein zu. 

 


14.12.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A2/010/2016 (öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Taunusstein) in der vorgelegten Form.

einstimmig beschlossen

 

06.09.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen