Betreff
Straßenbeitragssatzung (Antrag SPD-Fraktion)
Vorlage
AN/003/2018
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, über den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Ungerechtigkeiten und Probleme mit der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Gemeinde dem Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung darzulegen.

2. Bei dieser Darlegung ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ (KAG §11a) für die Gemeinde keine Lösung darstellen, da

- unverhältnismäßig hoher Aufwand für Installierung und Betrieb erforderlich ist

- die Gemeindestraßen als Infrastruktur zur allgemeinen Daseinsvorsorge zählen.

3. Der Gemeindevorstand möge über den Hessischen Städte- und Gemeindebund den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung zu einer unverzüglichen Abschaffung von KAG §11 und §11a auffordern. Er möge vorschlagen, die dadurch entfallenden Einnahmen der Gemeinde durch zweckgebundene Zuweisungen (zumindest teilweise) aus dem Landeshaushalt zu ersetzen.

4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein bekräftigt ihren Willen zu sparsamer und nachhaltiger Haushaltsführung und zur fachgerechten Instandhaltung ihres Straßennetzes.

5. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert nach Änderung des KAG (Abschaffung/Änderung KAG § 11 und § 11a) eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge) zur Beschlussfassung vorzulegen.


Anlagenverzeichnis:

 


Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, über den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Ungerechtigkeiten und Probleme mit der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Gemeinde dem Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung darzulegen.

2. Bei dieser Darlegung ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ (KAG §11a) für die Gemeinde keine Lösung darstellen, da

- unverhältnismäßig hoher Aufwand für Installierung und Betrieb erforderlich ist

- die Gemeindestraßen als Infrastruktur zur allgemeinen Daseinsvorsorge zählen.

3. Der Gemeindevorstand möge über den Hessischen Städte- und Gemeindebund den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung zu einer unverzüglichen Abschaffung von KAG §11 und §11a auffordern. Er möge vorschlagen, die dadurch entfallenden Einnahmen der Gemeinde durch zweckgebundene Zuweisungen (zumindest teilweise) aus dem Landeshaushalt zu ersetzen.

4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein bekräftigt ihren Willen zu sparsamer und nachhaltiger Haushaltsführung und zur fachgerechten Instandhaltung ihres Straßennetzes.

5. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert nach Änderung des KAG (Abschaffung/Änderung KAG § 11 und § 11a) eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge) zur Beschlussfassung vorzulegen.