Die Amtszeit der
zurzeit amtierenden Schöffen/innen endet mit Ablauf des Jahres 2018.
Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen/innen für die Amtszeit
2019 bis 2023 sind von der Gemeinde aufzustellen. Vom Präsident des
Landgerichts Wiesbaden wurde die Zahl der auf die Gemeinde Hohenstein
entfallenden Schöffen/innen wie folgt festgelegt:
1. Für die Strafkammer des Landgerichts
Wiesbaden zwei Vorschläge
2.
Für
das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Wiesbaden zwei Vorschläge
Folgende Personen
sind mit der Aufstellung als Schöffen/innen einverstanden:
Herr Lars Rottschäfer
Frau Ruth Düro
Herr Peter Wolfschütz
Herr Rainer Guckes
Frau Rita Tübel
Frau Carolin Hänel
Frau Ingrid Müller-Schlick
Herr Karlheinz Zorn
Frau Gabriele Schmidt
Herr Heinz May
Frau Birgit Dietrich
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Die Vorschlagsliste ist nach ihrer Aufstellung in der Gemeinde eine
Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegungsfrist
ist vorher öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer
Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden.
Nach dieser Frist werden diese Vorschläge an das Amtsgericht Bad
Schwalbach weitergeleitet. Dort werden danach für jedes Gericht je ein/e
Schöffe/in und ein/e Vertreter/in bestimmt.
Bewerbungsbögen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein schlägt die in der Vorlage genannten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vor.
16.05.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage Nr.
A2/009/2018 (Wahl der Schöffen/innen) für die Strafkammer des Landgerichts
Wiesbaden und für das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht
Wiesbaden zuzustimmen |
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einstimmig
beschlossen |
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30.05.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |