Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss: Bei der Neubesetzung von Stellen in der Gemeindeverwaltung oder des Bauhofes, die durch altersbedingtes Ausscheiden oder aus sonstigen Gründen neu zu besetzen sind, wird der Gemeindevorstand beauftragt vor der jeweiligen Neueinstellung zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit in dem entsprechenden Bereich mit benachbarten Kommunen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) möglich ist. Es ist bei jeder (Neu-) Einstellung in der jeweiligen Sitzung des Gemeindevorstandes ein entsprechender Bericht vorzulegen, ob und warum eine Interkommunale Zusammenarbeit nicht möglich ist.