Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: AN/009/2014
Die Gemeindevertretung
fasst folgenden Grundsatzbeschluss: Bei der Neubesetzung von Stellen in der
Gemeindeverwaltung oder des Bauhofes, die durch altersbedingtes Ausscheiden
oder aus sonstigen Gründen neu zu besetzen sind, wird der Gemeindevorstand beauftragt
vor der jeweiligen Neueinstellung zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit in dem
entsprechenden Bereich mit benachbarten Kommunen im Rahmen der Interkommunalen
Zusammenarbeit (IKZ) möglich ist. Es ist bei jeder (Neu-) Einstellung in der
jeweiligen Sitzung des Gemeindevorstandes ein entsprechender Bericht
vorzulegen, ob und warum eine Interkommunale Zusammenarbeit nicht möglich ist.