Der Förderantrag/die Bewerbung wurde Anfang Februar 2024 beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fristgerecht und förmlich eingereicht. Seitens des Ministeriums gab es zeitnah nach der Abgabe eine ganze Reihe an Fragen, dessen Antworten teilweise sehr schwer zu erarbeiten waren. Beispielsweise wurde die Barrierefreiheit des Dorfgemeinschaftshaueses als Gesamtes abgefragt, Rückfragen zu technischen Ausstattungen gestellt und eine noch exaktere Aufschlüsselung des Finanzierungsplanes gefordert. Somit war eine der Forderungen, die Angebote zwecks einer Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme so geschlüsselt anzufordern, dass der Anteil zur Schaffung von Barrierefreiheit dezidiert erkennbar ist. Ein weiterer, sehr zeitintensiver Aufwand war die Prüfung der technischen Machbarkeit bezüglich der barrierefreien Zugänge zu allen anderen Räumen. Der Fördergeber fordert neben dem WC als „barrierefreies Element“ auch die Barrierefreiheit zu dem WC und anderen Räumlichkeiten.

Mit Hilfe von Fachfirmen wurden Möglichkeiten erörtert, geprüft, ob Bestandstüranlagen aufrüstfähig sind, Schaltmechanismen durchgesprochen etc.

Anfang 2025 waren die geforderten Unterlagen soweit vollständig und wurden nachgereicht. Seit der Einreichung gab es seitens des Ministeriums keine Rückmeldung mehr. Wir gehen davon aus, dass der Antrag in Bearbeitung ist.

WICHTIG: Es handelt sich lediglich um eine Bewerbung.  Der eigentliche Förderantrag, wenn das Projekt zur Förderung ausgewählt wird, wird mittels entsprechenden Formvordrucken eingereicht.

Der Ortsbeirat bedankt für diese detaillierte Rückmeldung!