Sitzung: 13.02.2025 Ortsbeirat Holzhausen
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Der
Förderantrag/die Bewerbung wurde Anfang Februar 2024 beim Hessischen
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fristgerecht und förmlich
eingereicht. Seitens des Ministeriums gab es zeitnah nach der Abgabe eine
ganze Reihe an Fragen, dessen Antworten teilweise sehr schwer zu erarbeiten
waren. Beispielsweise wurde die Barrierefreiheit des Dorfgemeinschaftshaueses
als Gesamtes abgefragt, Rückfragen zu technischen Ausstattungen gestellt und
eine noch exaktere Aufschlüsselung des Finanzierungsplanes gefordert. Somit
war eine der Forderungen, die Angebote zwecks einer Kostenschätzung der
Gesamtmaßnahme so geschlüsselt anzufordern, dass der Anteil zur Schaffung von
Barrierefreiheit dezidiert erkennbar ist. Ein weiterer, sehr zeitintensiver
Aufwand war die Prüfung der technischen Machbarkeit bezüglich der
barrierefreien Zugänge zu allen anderen Räumen. Der Fördergeber fordert neben
dem WC als „barrierefreies Element“ auch die Barrierefreiheit zu dem WC und
anderen Räumlichkeiten. Mit Hilfe von
Fachfirmen wurden Möglichkeiten erörtert, geprüft, ob Bestandstüranlagen
aufrüstfähig sind, Schaltmechanismen durchgesprochen etc. Anfang 2025 waren
die geforderten Unterlagen soweit vollständig und wurden nachgereicht. Seit
der Einreichung gab es seitens des Ministeriums keine Rückmeldung mehr. Wir
gehen davon aus, dass der Antrag in Bearbeitung ist. WICHTIG: Es handelt sich lediglich um eine Bewerbung. Der eigentliche Förderantrag, wenn das Projekt zur Förderung ausgewählt wird, wird mittels entsprechenden Formvordrucken eingereicht. |
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Der Ortsbeirat bedankt für diese detaillierte Rückmeldung! |
