Sitzung: 09.02.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/008/2014
. § 1 Absatz 1 der
Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das
oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und
überwacht die gesamte Verwaltung. Ab der
Wahlzeit 2016 – 2021 hat die Gemeindevertretung Hohenstein 25 Mitglieder.
2. § 2 Absatz 2 der
Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
Die Ausschüsse haben je sieben Mitglieder.
Die Gemeindevertretung kann den Ausschüssen bestimmte oder bestimmte Arten von
Angelegenheiten gem. §§ 50 Abs. 1, 62 Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen
Beschlussfassung übertragen.
Die Gemeindevertretung kann die Beschlussfassung in diesen
Angelegenheiten jederzeit wieder an sich ziehen. § 51 HGO bleibt unberührt. § 1
Abs. 4 gilt entsprechend.