Sitzung: 03.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 2
Zur Deckung der Aufwendungen im Personal soll das dort vorhandene Budget überwacht und nicht überschritten werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Aufwendungen von den Grundsätzen der Deckungsfähigkeiten nach § 19 und 20 GemHVO ausgeschlossen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss behält sich die Beschlussfassung solcher Mehraufwendungen im Einzelnen vor.
.
