Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 2

Zur Deckung der Aufwendungen im Personal soll das dort vorhandene Budget überwacht und nicht überschritten werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Aufwendungen von den Grundsätzen der Deckungsfähigkeiten nach § 19 und 20 GemHVO ausgeschlossen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss behält sich die Beschlussfassung solcher Mehraufwendungen im Einzelnen vor.

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