Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein bauftragt den Gemeindevorstand zukünftig in den Fällen, in denen die ordentliche Erschließung bei einer Bebauung im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie Erschließungsbeitragsrecht nicht gesichert ist, die Bebauung abzulehnen. Vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht wird bei Ablehnung die Grundstückskommission einberufen.

Es sei denn die Gemeindevertretung veranlasst einen Aufstellungsbeschluss für eine Bausatzung welche hinsichtlich der nachfolgenden Erschließung das Baurecht als auch die Beitragspflicht sichert.