Sitzung: 11.05.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/009/2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein
bauftragt den Gemeindevorstand zukünftig in den Fällen, in denen die
ordentliche Erschließung bei einer Bebauung im Innenbereich nach § 34 BauGB
sowie Erschließungsbeitragsrecht nicht gesichert ist, die Bebauung abzulehnen.
Vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht wird bei
Ablehnung die Grundstückskommission einberufen.
Es sei denn die Gemeindevertretung veranlasst einen Aufstellungsbeschluss für eine Bausatzung welche hinsichtlich der nachfolgenden Erschließung das Baurecht als auch die Beitragspflicht sichert.