Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung Hohenstein genehmigt nach § 100 HGO eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 20.730,60 € bei der Haushaltsstelle 11.01.03.712703, Weiterleitung Gewerbesteuererträge an kommunale Netzgesellschaft.

 

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 69.102,- € gewährleistet.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung der künftigen Haushalte die Auswirkungen aus dem in 2015 höheren Gewerbesteueraufkommen zu berücksichtigen.