Der Ausschuss für Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein gemäß Vorlage GVER/013/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 9 in der geänderten Form zu beschließen:

 

Bei einer Baulandausweisung ist gegenüber dem jetzigen Bodenrichtwert die Differenz zum Baulandpreis zu entrichten.