Sitzung: 05.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9+, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/009/2015
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage GVER/009/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 5 in der geänderten Form zu beschließen:
Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt
den Gemeindevorstand zukünftig in den Fällen, in denen die ordentliche
Erschließung bei einer Bebauung im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie
Erschließungsbeitragsrecht nicht gesichert ist, die Bebauung abzulehnen. Vor
Ablauf der Frist zur Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht wird bei Ablehnung
die Grundstückskommission einberufen.“
Satz 2 bleibt unverändert.