Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9+, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage GVER/009/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 5 in der geänderten Form zu beschließen:

Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt den Gemeindevorstand zukünftig in den Fällen, in denen die ordentliche Erschließung bei einer Bebauung im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie Erschließungsbeitragsrecht nicht gesichert ist, die Bebauung abzulehnen. Vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht wird bei Ablehnung die Grundstückskommission einberufen.“

Satz 2 bleibt unverändert.