Sitzung: 05.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9+, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/013/2015
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage GVER/013/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 9 in der geänderten Form zu beschließen:
Bei einer Baulandausweisung ist gegenüber dem jetzigen Bodenrichtwert die Differenz zum Baulandpreis zu entrichten.
Anmerkung: Die Gesamtgröße der Flurstücke beträgt 2.750 qm, nicht wie in der Begründung dargestellt 4.061 qm.