Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage GVER/013/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 9 in der geänderten Form zu beschließen:

 

Bei einer Baulandausweisung ist gegenüber dem jetzigen Bodenrichtwert die Differenz zum Baulandpreis zu entrichten.

 

Anmerkung: Die Gesamtgröße der Flurstücke beträgt 2.750 qm, nicht wie in der Begründung dargestellt 4.061 qm.