Sitzung: 31.03.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/010/2014
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein beschließt den Satzungs- und Abwägungsbeschluss
Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn II, in der Gemarkung Breithardt, mit
den nachfolgenden Punkten 1 - 10:
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a
BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zum
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht, vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom
02.12.2013 bis 10.01.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
- Liste
Töb-Beteiligung:
-
Abwägung Träger öffentlicher Belange
Blatt 1 – 17
- Abwägung zur
Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das
Lärmschutzgutachten der Fa. Ziegelmeyer keine besonderen Auflagen an den
Schallschutz stellt.
Die Ausarbeitung ist in der
Begründung und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes
bezüglich des Immissionsschutzes zu ergänzen.
3. Die Beschlussempfehlung der eingegangenen
Anregungen, die als Anlage beigefügt sind, wurde in der vorgelegten Form
eingearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem
Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem
Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem
Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen
der Abwägung gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung beschlossen.
5. Der
Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des
Bauleitplanverfahrens und Ergebnis der Umweltprüfung.
6. Die
Schalltechnischen Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren vom 08.03.14 (P14008)
vorgelegt von GSA Ziegelmeyer GmbH sind Bestandteile der Planunterlagen.
7. Die
zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung
beschlossen.
8. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt ist gem. § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
9. Gemäß
§ 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende Erklärung zu
erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht hinzuzufügen.
10.
Der Gemeindevorstand wird
angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen