Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4, Enthaltungen: 3

 

Die Energiewende und die ihr zu Grunde liegende Energiepolitik ist eine zentrale Zukunftsfrage, deren Lösung für die Entwicklung der Region von größter Bedeutung ist und die nur in enger, vertrauensvoller und zielgerichteter interkommunaler Zusammenarbeit erfolgreich gelingen kann. Daher spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, die Umsetzung der Energiewende im Rheingau-Taunus Kreis (RTK) im Rahmen einer gemeinsamen Energie-Erzeugungsgesellschaft anzugehen.

 

Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Gründung und Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR):

 

Die Gemeinde Hohenstein organisiert sich zur Bündelung der kommunalen Gesellschafteranteile und -interessen mit weiteren beitrittswilligen Kommunen des Rheingau-Taunus Kreises in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Ziel, einen Anteil in Höhe von 25,1 % an der SolarProjekt Rheingau-Taunus GmbH zu erwerben und zu halten.

 

Die Gemeinde Hohenstein beteiligt sich an der AöR auf Basis ihrer Einwohnerzahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Gesamtheit aller beitrittswilligen Kommunen im Rheingau-Taunus Kreis. Sofern alle Kommunen des RK in die AöR eintreten, beträgt der Geschäftsanteil an der AöR 3,33 %. Für den Fall, dass zu Beginn nicht alle Kommunen des RTK in die AöR eintreten, ergibt sich ein hiervon abweichender Geschäftsanteil.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach erfolgter Beschlussfassung in allen Parlamenten, die Gründung der AöRzu vollziehen.

 

 

2.    Erwerb von Anteilen an der SolarProjekt Rheingau-Taunus GmbH (SPRT):

 

Die AöR erwirbt nach ihrer Gründung 25,1% der Anteile an der SPRT. Hierfür veräußern die heutigen Anteilseigner der SPRT (je z 50% der RTK sowie die Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH) zunächst jeweils 12,55 % ihrer Anteile. In der finalen Zielstruktur der Gesellschaft sind nachfolgende Beteiligungsverhältnisse geplant:

AöR: 25,1 %

RTK: 25,1 %

Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH: 25,1 %

Bürgerbeteiligung: 24,7 %

 

Die AöR beteiligt sich mit insgesamt 6.275,00 € am Stammkapital der SPRT. Darüber hinaus hat die AöR für bereits in der SPRT enthaltenes Anlagengeschäft einen festgelegten Kaufpreis von insgesamt 50.000,00 € an die bisherigen Gesellschafter zu zahlen.

 

Die Gemeinde Hohenstein hat für den Fall, dass sich alle Kommunen des RTK an der AöR beteiligen, einen Anteil von 208,95 € am Stammkapital und 1.664,91 € am Kaufpreis aufzubringen. Zur Finanzierung der Geschäftsanteile an der AöR werden Mittel im Haushalt bereitgestellt.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach erfolgter Beschlussfassung in allen Parlamenten, die abschließenden Beitrittsverhandlungen mit den aktuellen Anteilseignern der SPRT zu führen.

 

Die Gesellschaft ist bestrebt, eine Bürgerbeteiligung mit bis zu 24,7% zu realisieren. Hierzu reduzieren die Altgesellschafter Süwag und RTK perspektivisch ihre Anteile nochmals. Die Umsetzung einer Bürgerbeteiligung in Form von Bürgergenossenschaften wurde durch das aktuelle Auslegungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB) deutlich erleichtert. Bürgergenossenschaften müssen demnach nicht mehr die hohen Anforderungen des KAGB erfüllen. Damit wurde eine erhebliche Hürde beseitigt, die den Genossenschaften den Einsatz für die Energiewende erleichtert.