Sitzung: 05.10.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/020/2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (§ 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB)
und der öffentlichen Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB,
zum Bebauungsplanentwurf “Bremser Steckenroth“ (in der
Zeit vom 10.03.2014
bis einschließlich 11.04.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
Liste TÖB-Beteiligung:
-
Abwägung Träger öffentlicher Belange
Blatt 1 – 22
- Abwägung zur Stellungnahme der
Öffentlichkeit entfällt (keine
Beteiligung)
2. Lärmschutzauflagen:
Die
Ausarbeitung Bebauungsplanentwurf “Bremser
Steckenroth“, ist in der
Begründung und den textlichen Festsetzungen bezüglich des Immissionsschutzes zu ergänzen.
3. Die Beschlussempfehlungen der eingegangenen
Anregungen, die als Anlage
beigefügt sind, wurden in der vorgelegten
Form eingearbeitet.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen
erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen
schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
5. Der
Bebauungsplanentwurf “Bremser
Steckenroth“, im Ortsteil Steckenroth,
bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird
mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen der Abwägung als
Satzung beschlossen.
6. Die
zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen werden, gemäß § 5 HGO, als kommunale Satzung beschlossen.
7. Der
Bebauungsplanentwurf “Bremser
Steckenroth“, im Ortsteil Steckenroth,
ist gem. § 10 (3) BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.
8. Gemäß
§ 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende
Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht
hinzuzufügen.
9. Der
Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.