Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

 

1.   Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 3) zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a  BauGB)

und der öffentlichen Auslegung, gemäß § 3 (2) BauGB,

für die Verfahren “a – d“,  werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.

 

  Abwägung: Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange,

  gemäß Blatt 1 – 3

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

3.    Die Bebauungsplanentwürfe “a - d“, in den Ortsteilen Breithardt und Burg-Hohenstein, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung, werden  im Rahmen der Abwägung als Satzung beschlossen.

 

4.    Die in den Bebauungsplanentwürfen “a – d“, gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden, gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung, beschlossen.

 

5.   Die Bebauungsplanentwürfe “a – d“, in den Ortsteilen Breithardt und Burg –Hohenstein, sind gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.    Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen.