Sitzung: 09.11.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: GVER/026/2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stellt fest, dass die wirtschaftlichen Betätigungen der Gemeinde Hohenstein die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO erfüllen und dass keine Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.