Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein gemäß Vorlage GVER/024/2015 des Gemeindevorstandes zu TOP 4 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Ein Mindestgebot von 6.000,- € ist in einem Bieterverfahren aufzurufen. Teilungs- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Käufers. Den Bietern wird in Aussicht gestellt, bei Übernahme der Verfahrenskosten Baurecht für Garagen/Stellplätze zu schaffen. Die Kosten für die notwendigen Angleichungen des Gehweges trägt der Käufer.