Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wahl der Schriftführerin

Zur Schriftführerin wird Oberamtsrätin Birgit Schwing gewählt (Wahl nach § 55 Abs. 3 HGO).

 

Frau Schwing nimmt die Wahl an.

 

Wahl der stellvertretenden Schriftführer

Zu stellvertretenden Schriftführern werden der Oberinspektor Steffen Wieder und die Verwaltungsfachangestellte Tamara Schmitt gewählt (Wahl nach § 55 Abs. 3 HGO).

 

Herr Wieder und Frau Schmitt nehmen die Wahl an.