Sitzung: 18.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 14, Enthaltungen: 0
§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
§ 5 Gemeindevorstand
(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem/der hauptamtlichen Bürgermeister(in) und den Beigeordneten.
(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs. Es werden keine Stellen hauptamtlich verwaltet.