Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 14, Enthaltungen: 0

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Gemeindevorstand

(1)      Der Gemeindevorstand besteht aus dem/der hauptamtlichen Bürgermeister(in) und den Beigeordneten.

(2)      Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs. Es werden keine Stellen hauptamtlich verwaltet.