Sitzung: 18.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13, Enthaltungen: 1
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 62 Abs. 2 HGO, dass sich alle Ausschüsse der Gemeindevertretung nach den Stärkeverhältnissen der Fraktionen zusammensetzen. Die Ausschussmitglieder werden dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung von den Fraktionen schriftlich benannt.