Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 62 Abs. 2 HGO, dass sich alle Ausschüsse der Gemeindevertretung nach den Stärkeverhältnissen der Fraktionen zusammensetzen. Die Ausschussmitglieder werden dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung von den Fraktionen schriftlich benannt.