Sitzung: 30.05.2016 Gemeindevertretung
Als Wahlleiter für die Wahl des Gemeindevorstandes wird der Vorsitzende
der Gemeindevertretung gemäß § 55 Abs. 4 HGO tätig. Zu seiner Unterstützung wurden
von den Fraktionen die Gemeindevertreter/innen Frau Weber, Herr Soukup und Herr
Rückert. benannt.
Die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen reichten zur Wahl
des Gemeindevorstandes folgende Wahlvorschläge ein:
Gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU, FWG und Bündnis 90/Die Grünen:
1.
Jörg
Michael Barber
2.
Jürgen
Stengl
3.
Annette
Willsch
4.
Axel
Kortschik
5.
Silvia
Ohlemacher
6.
Manfred
Poths
7.
Klaus
Beisiegel
8.
Helmut
Pohl
9.
Isabelle
Hahn
10.
Christian
Stettler
11.
Benjamin
Crisolli
12.
Jens
Conradi
13.
Werner
Gebauer
14.
Ariane
Gotscher
15.
Torsten
Gutperl
16.
Sonja
Nölker
17.
Jens
Rabenstein
18.
Sebastian
Reischmann
19.
Leon
Rückert
20.
Klaus-Peter
Willsch
21.
Sebastian
Willsch
Wahlvorschlag der
SPD:
1.
Bernd
Conradi
2.
Helga
Becker
3.
Judith
Reim
4.
Regina
Machts
5.
Rita
Czymai
6.
Günter
Soukup
7.
Dieter
Hofmann
8.
Halvor
Boller
Bei den geheim
durchgeführten Wahlen wurden 30 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 30 gültig
und 0 ungültig.
Die Wahlvorschläge
erhielten folgende Stimmen:
Gemeinsamer
Wahlvorschlag der CDU Fraktion: 17
Wahlvorschlag der
SPD Fraktion: 13
Danach entfallen
auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU, FWG und Bündnis 90/Die Grünen 4
Beigeordnete und auf den Wahlvorschlag der SPD Fraktion 2 Beigeordnete.
Somit sind gewählt:
1.
Jörg Michael Barber
2.
Jürgen Stengl
3.
Annette Willsch
4.
Axel Kortschik
5.
Bernd Conradi
6.
Helga Becker
Da die Stelle des Ersten Beigeordneten ehrenamtlich verwaltet wird, ist
Erster Beigeordneter der erste Bewerber des Wahlvorschlags, der die meisten
Stimmen erhielt.
Die meisten Stimmen erhielt der gemeinsame Wahlvorschlag der CDU, FWG
und Bündnis 90/Die Grünen. Der erste Bewerber dieses Wahlvorschlags ist Herr
Jörg-Michael Barber. Damit ist Jörg
Michael Barber zum Ersten
Beigeordneten gewählt.
Auf Befragen nehmen die gewählten Vorstandsmitglieder ihre Ämter an.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt die ehrenamtlichen Beigeordneten
in ihr Amt ein und verpflichtet sie auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Urkunden über die Berufung der ehrenamtlichen Beigeordneten in ihr
Amt werden von Bürgermeister Daniel Bauer ausgehändigt.
Sodann legen sie den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes
vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ab.