Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Die Personalkosten der Gemeinde Hohenstein sind auf das unabweisbare Maß zu begrenzen. Entsprechend der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 wird der Gemeindevorstand angewiesen bis 31.12.2017 keine freien oder frei werdenden Stellen zu besetzen und keine Beförderungen vorzunehmen. Über notwendige Ausnahmen hiervon entscheidet der Gemeindevorstand.