Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:

 

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Balthsenauer Graben“ wird gem. § 13 BauGB -Vereinfachtes Verfahren- durchgeführt.

 

  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

  1. Es wird unter Anwendung des § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung, abgesehen.

Bei der Beteiligung (2) Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

  1. Die Unterrichtung der betroffenen Öffentlichkeit wird in der Form der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

  1. Die abgegebenen Stellungnahmen mit der Abwägungsempfehlung sind der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.