Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt

 

1.   Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten, Niedernhausen und Weilrod die zu 100% kommunale Beteiligungsgesellschaft „EnergieRegion Taunus- Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co.KG “ (Arbeitstitel „BERT“) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG unter gleichzeitiger Gründung der Energie Region Taunus Goldener Grund Beteiligung Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Ziel , dass diese kommunale Beteiligungsgesellschaft sich mit 51% an einer von einem strategischen Partner-Energieversorgungsunternehmen zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co.KG“ (Arbeitstitel „ERT“) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG beteiligt.

Die Geschäftsanteile an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle Gesellschafter nach bereits ausgehandelter Schlüsselung zu verteilen.

 

2.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die für die Gründung der kommunalen Beteiligungsgesellschaft erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit den übrigen Kommunen, die einen zu Ziff. 1 inhaltsgleichen Beschluss gefasst haben, vorverhandelte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.  Der Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Hohenstein  wird nach Auslaufen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages mit der Süwag Energie AG in einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationslösung mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung unter Einbindung der Süwag Energie AG als strategischem Partner und 49%iger Minderheitsgesellschafterin einer gemeinsamen Netzeigen-tumsgesellschaft („EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG“) erfolgen. Der Gemeindevorstand wird insoweit ermächtigt, das Kooperationsangebot der Süwag Energie AG anzunehmen. Die EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG verpachtet das Netz dann an die Süwag/die Syna als Netzbetreiber (Pachtmodell) und kann die dazu unmittelbar und mittelbar notwendigen Verträge:

     - Konsortialvertrag mit Süwag

     - Kaufmännischer Betriebsführungsvertrag mit Süwag

     - Einbringungsvertrag mit Süwag

     - Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung mit BERT und den einzelnen Kommunen

     - Kauf- und Abtretungsvereinbarung mit der Süwag

     - Pachtvertrag zwischen der Netzeigentumsgesellschaft und der Süwag

     - Stromkonzessionsvertrag mit der jeweiligen Kommune


(siehe Datenraum) schließen.

 

4.   Weiterhin wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Finanzierung des Kaufs und der Gründung der Gesellschaften abschließend abzuwickeln. Der Kaufpreis (14,266 Mio. € - derzeitiger Stand) und die Gründungskosten (47.750 €) für die Kommunen betragen insgesamt 14,314 Mio. €. Auf die Gemeinde Hohenstein entfällt ein Anteil von 944.724

5.  Die Gemeindevertretung beschließt, als Sicherheit für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufpreis und den erbringenden Einlagen mit einer Höchstbetragsausfallbürgschaft von höchstens 80% zur Verfügung zu stellen (vorauss. Anteil der Gemeinde nach derzeitigem Stand 755.780 €). Es ist im Gegenzug eine Avalprovision von ca. 0,5% zu vereinbaren. Die Einnahmen sind zukünftig im gemeindlichen Haushalt zu veranschlagen.

 

6.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt alle erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden und kartellrechtlichen Genehmigungen einzuholen.

 

7.   Die Konzession zum Stromversorgungsnetzbetrieb der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Hohenstein wird für den Zeitraum ab dem 01.07.2014 bis zum 31.12.2034 an die im Rahmen einer Netzkooperation neu zu gründende Netzeigentumsgesellschaft „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG“ (ERT), an der die Gemeinde Hohenstein gemeinsam mit den weiteren Kommunen aus dem Kreis der Kommunen Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten, Niedernhausen und Weilrod mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, vergeben. Wegen der Einzelheiten zum Konzessionsverfahren wird auf die Beschlussvorlage 33/2013 vom 12. Juni 2013 verwiesen.

 

8.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die im Falle der Gründung der „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG“ (ERT) zum Abschluss des Konzessionsvertrages erforderlichen Verfahrensschritte vorzubereiten.

 

9.   Soweit dem Antrag auf Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch das Hessische Innenministerium stattgegeben wird, wird die bewilligte Fördersumme an die Gemeinde Niedernhausen ausgezahlt und von dieser entsprechend dem bei allen finanziellen Fragen angewandten Verteilerschlüssel auf die Kommunen verteilt. Der Zuschuss wird zweckentsprechend zum (teilweisen) Ausgleich der Aufwendungen verwandt, die den neun Kommunen bisher entstanden sind.

 

10.  Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, zur Zerlegung der Gewerbesteuer aus dem operativen Geschäft der „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG entstehenden Gewerbesteuer mit den anderen teilnehmenden Kommunen eine Zerlegungsvereinbarung abzuschließen.

 

11.  Der sich ergebende Anteil an der Gewerbesteuer für die Einbringung des Netzes von der Süwag in die EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT) wird nach Eingang bei der Gemeinde Hohenstein abzüglich der künftig dafür zu leistenden Zahlungen im Finanzausgleich der kommunalen Holding (EnergieRegion Taunus- Goldener Grund Beteiligungs – GmbH & Co.KG - BERT) zugeführt, die über eine weitere Verwendung dieser Mittel entscheiden kann.

 

12.  Soweit sich an den Rahmenbedingungen - insbesondere an der Wirtschaftlichkeit - nichts ändert, gelten die vorgenannten Beschlüsse auch für den Fall, dass eine andere Gemeinde/Stadt der „EnergieRegion Taunus/Goldener Grund“ diese Beschlussfassung nicht mit trägt.