Sitzung: 26.05.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltungen: 5
Vorlage: GVER/012/2014
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt
1.
Die Gemeinde Hohenstein gründet gemeinsam mit den Kommunen
Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten,
Niedernhausen und Weilrod die zu 100% kommunale Beteiligungsgesellschaft
„EnergieRegion Taunus- Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co.KG “ (Arbeitstitel
„BERT“) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG unter gleichzeitiger Gründung
der Energie Region Taunus Goldener Grund Beteiligung Verwaltungsgesellschaft
mbH mit dem Ziel , dass diese kommunale Beteiligungsgesellschaft sich mit 51%
an einer von einem strategischen Partner-Energieversorgungsunternehmen zu
gründenden Netzeigentumsgesellschaft „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH
& Co.KG“ (Arbeitstitel „ERT“) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
beteiligt.
Die
Geschäftsanteile an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft sind dabei auf alle
Gesellschafter nach bereits ausgehandelter Schlüsselung zu verteilen.
2. Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, die für die Gründung der kommunalen
Beteiligungsgesellschaft erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten
und die bereits mit den übrigen Kommunen, die einen zu Ziff. 1 inhaltsgleichen
Beschluss gefasst haben, vorverhandelte Satzung zum Abschluss zu bringen.
3. Der
Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet
der Gemeinde Hohenstein
wird nach Auslaufen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages mit
der Süwag Energie AG in einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationslösung mit
kommunaler Mehrheitsbeteiligung unter Einbindung der Süwag Energie AG als
strategischem Partner und 49%iger Minderheitsgesellschafterin einer gemeinsamen
Netzeigen-tumsgesellschaft („EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co.
KG“) erfolgen. Der Gemeindevorstand wird insoweit ermächtigt, das
Kooperationsangebot der Süwag Energie AG anzunehmen. Die EnergieRegion Taunus
Goldener Grund GmbH & Co. KG verpachtet das Netz dann an die Süwag/die Syna
als Netzbetreiber (Pachtmodell) und kann die dazu unmittelbar und mittelbar
notwendigen Verträge:
-
Konsortialvertrag mit Süwag
- Kaufmännischer Betriebsführungsvertrag
mit Süwag
- Einbringungsvertrag mit Süwag
- Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung mit
BERT und den einzelnen Kommunen
- Kauf- und Abtretungsvereinbarung mit der
Süwag
- Pachtvertrag zwischen der
Netzeigentumsgesellschaft und der Süwag
- Stromkonzessionsvertrag mit der
jeweiligen Kommune
(siehe Datenraum) schließen.
4. Weiterhin
wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Finanzierung des Kaufs und der
Gründung der Gesellschaften abschließend abzuwickeln. Der Kaufpreis (14,266
Mio. € - derzeitiger Stand) und die Gründungskosten (47.750 €) für die Kommunen
betragen insgesamt 14,314
Mio. €. Auf die Gemeinde Hohenstein entfällt ein
Anteil von 944.724 €
5. Die
Gemeindevertretung beschließt, als Sicherheit für die Zahlungsverpflichtungen
aus dem Kaufpreis und den erbringenden Einlagen mit einer
Höchstbetragsausfallbürgschaft von höchstens 80% zur Verfügung zu stellen
(vorauss. Anteil der Gemeinde nach derzeitigem Stand 755.780 €). Es ist im
Gegenzug eine Avalprovision von ca. 0,5% zu vereinbaren. Die Einnahmen sind
zukünftig im gemeindlichen Haushalt zu veranschlagen.
6. Der
Gemeindevorstand wird beauftragt alle erforderlichen Genehmigungen der
Aufsichtsbehörden und kartellrechtlichen Genehmigungen einzuholen.
7. Die
Konzession zum Stromversorgungsnetzbetrieb der allgemeinen Versorgung im Gebiet
der Gemeinde Hohenstein wird für den Zeitraum ab dem 01.07.2014 bis zum
31.12.2034 an die im Rahmen einer Netzkooperation neu zu gründende
Netzeigentumsgesellschaft „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co.
KG“ (ERT), an der die Gemeinde Hohenstein gemeinsam mit den weiteren Kommunen
aus dem Kreis der Kommunen Bad Camberg, Bad Schwalbach, Aarbergen, Heidenrod,
Hünfelden, Hünstetten, Niedernhausen und Weilrod mittelbar mehrheitlich beteiligt
ist, vergeben. Wegen der Einzelheiten zum Konzessionsverfahren wird auf die
Beschlussvorlage 33/2013 vom 12. Juni 2013 verwiesen.
8. Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, die im Falle der Gründung der „EnergieRegion
Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG“ (ERT) zum Abschluss des
Konzessionsvertrages erforderlichen Verfahrensschritte vorzubereiten.
9. Soweit
dem Antrag auf Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch das Hessische
Innenministerium stattgegeben wird, wird die bewilligte Fördersumme an die
Gemeinde Niedernhausen ausgezahlt und von dieser entsprechend dem bei allen
finanziellen Fragen angewandten Verteilerschlüssel auf die Kommunen verteilt.
Der Zuschuss wird zweckentsprechend zum (teilweisen) Ausgleich der Aufwendungen
verwandt, die den neun Kommunen bisher entstanden sind.
10. Der
Gemeindevorstand wird ermächtigt, zur Zerlegung der Gewerbesteuer aus dem
operativen Geschäft der „EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG
entstehenden Gewerbesteuer mit den anderen teilnehmenden Kommunen eine
Zerlegungsvereinbarung abzuschließen.
11. Der
sich ergebende Anteil an der Gewerbesteuer für die Einbringung des Netzes von
der Süwag in die EnergieRegion Taunus Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT)
wird nach Eingang bei der Gemeinde Hohenstein abzüglich der künftig dafür zu
leistenden Zahlungen im Finanzausgleich der kommunalen Holding (EnergieRegion
Taunus- Goldener Grund Beteiligungs – GmbH & Co.KG - BERT) zugeführt, die
über eine weitere Verwendung dieser Mittel entscheiden kann.
12. Soweit
sich an den Rahmenbedingungen - insbesondere an der Wirtschaftlichkeit - nichts
ändert, gelten die vorgenannten Beschlüsse auch für den Fall, dass eine andere
Gemeinde/Stadt der „EnergieRegion Taunus/Goldener Grund“ diese Beschlussfassung
nicht mit trägt.