Am 02.09. hat die Ortsvorsteherin, Frau Wieder eine Mail von Herrn Rückert erreicht, in der sich dieser über das Protokoll vom 25.07. beschwert und dabei u.a. auf die Satzung der Gemeinde Hohenstein Bezug nimmt. Da die Einwände gegen das Protokoll laut Satzung der Gemeinde bzw. Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Gemeinde Hohenstein gem. § 9 Abs. 4 längst abgelaufen war braucht hier in der Sitzung auch nicht über die Einwendungen entschieden werden. Zukünftig wird das Protokoll nach Fertigung und Unterzeichnung durch Schriftführerin und Ortsvorsteherin im Rathaus in Hohenstein Breithardt satzungsgemäß ausgelegt und kann unterzeichnet werden