Herr Bürgermeister Bauer informiert die Anwesenden, zur Thematik des baufälligen Hauses in der Aubachstraße 8 sei bislang keine Änderung eingetreten. Die Erbenrecherche konnte weiterhin nicht abgeschlossen werden. Die Sperrung der Schloßstraße wurde durch den Kreis veranlasst. Eine Öffnung der Straße durch z. B. die Anbringung eines Gerüstes auf der Seite der Schloßstraße ist wegen der unzureichenden Straßenbreite (mindestens 3,50 m nötig) nicht möglich.