Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Interne Leistungsbeziehungen sind bis zum 30.06. des Folgejahres vollständig zu verbuchen.

Der Gemeindevorstand legt der Gemeindevertretung zu ihrer ersten auf diesen Termin folgenden Sitzung eine Aufstellung vor, in der die im Haushaltsplan angesetzten internen Leistungsbeziehungen den tatsächlich erbachten Leistungen gegenübergestellt werden.