Sitzung: 07.11.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/019/2016
Interne Leistungsbeziehungen sind bis zum 30.06. des Folgejahres
vollständig zu verbuchen.
Der Gemeindevorstand legt der Gemeindevertretung
zu ihrer ersten auf diesen Termin folgenden Sitzung eine Aufstellung vor, in
der die im Haushaltsplan angesetzten internen Leistungsbeziehungen den
tatsächlich erbachten Leistungen gegenübergestellt werden.