Sitzung: 30.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Gemeinsame Anträge
der CDU-Fraktion, der FWG-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 5.000.000,- EUR festgesetzt.
Ja 4
Nein 3 Enthaltung
0
2. Alle Mittel, für die Maßnahme 2130 (Baugebiet Geisgarten) vorgesehenen
Mittel werden gestrichen.
Ja 4
Nein 3 Enthaltung
0
3. Die im Stellenplan im Produkt 01.01.06 vorgesehene Stelle der
Besoldungsgruppe A12 wird gestrichen und dafür eine Stelle der Besoldungsgruppe
A11 vorgesehen. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert eine Stellenbewertung
vornehmen zu lassen. Die entsprechende Bewertung wird im Stellenplan 2018
eingeplant.
Ja 7
Nein 0 Enthaltung
0
4. Es sind Mittel in Höhe von 10.000,- EUR zur Umsetzung des Projektes
Bürger-WLAN wie von der Gemeindevertretung beschlossen vorzusehen. Die
Verwaltung wird beauftragt die Mittel auf den entsprechenden Konten
einzuplanen.
Ja 7
Nein 0 Enthaltung
0
5. Alle für die Maßnahme 2169 (Alte Schule Holzhausen) vorgesehenen Mittel
werden mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss
aufgehoben werden kann.
Ja 4
Nein 2 Enthaltung
1
6. Die Mittel im Konto 11.01.02.677100 (Aufwendungen für Sachverständige,
Rechtsanwälte und Gerichtskosten) werden, für Ausgaben > 7.500,00 Euro, mit
einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben
werden kann.
Ja 7
Nein 0 Enthaltung
0
7. Die Mittel im Konto 11.01.02/2110.842852 (Maßnahmen EKVO, Steckenroth,
außer für die Kanalbefahrung) werden, für Ausgaben > 7.500,00 Euro, mit
einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben
werden kann.
Ja 7
Nein 0 Enthaltung
0
8. Die Besetzung
jeder freien und frei werdenden Stelle erfordert die vorherige Genehmigung
durch die Gemeindevertretung auf Antrag des Gemeindevorstands. Stellen im
Produkt 06.02.01 (Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen), die im Sozial-
und Erziehungsdienst eingruppiert sind und die geringfügig Beschäftigten (EG
2), sind hiervon ausgenommen.
Ja 4
Nein 3 Enthaltung
0
Folgende Konten
werden angepasst:
02.01.02.515010 Erträge
aus Bußgeldern und Verwarnungen +
15.000 €
16.01.01.555200 Grundsteuer
B +
20.000 €
12.02.01.616500 Instandhaltung
von Sachanlagen im Gemeingebrauch -
30.000 €
11.01.03.712703 Einnahmen
aus der Auflösung einer stillen Reserve
Süwag,
die daraus resultierende Steuerrückzahlung +
69.000 €
13.01.01.659010 Beförsterungskosten +115.000 €
Ja 7
Nein 0 Enthaltung
0
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein
den Haushaltsplan 2017 mit den zuvor beschlossenen Änderungen sowie das
Haushaltskonsolidierungskonzept in der vorgelegten Form zu beschließen.
Begründungen: