Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 10, Enthaltungen: 11

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird gebeten, im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte zu prüfen, ob im Einvernehmen mit den beteiligten Kommanditisten der Gesellschaftsvertrag der EnergieRegion Taunus – goldener Grund Beteiligungs GmbH  Co KG in § 12 (§ 12 Aufsichtsrat) wie folgt geändert werden kann:

 

(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 36 (alt: 27) Mitgliedern, einschließlich….

 

(3) Jeder Kommanditist entsendet vier (alt: drei) Aufsichtsratsmitglieder.

 

 

Die Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglieder im jeweiligen Gemeindevorstand oder der Gemeindevertretung der jeweiligen Kommanditisten sein.