Sitzung: 26.05.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 10, Enthaltungen: 11
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte zu prüfen, ob im Einvernehmen mit den beteiligten Kommanditisten der Gesellschaftsvertrag der EnergieRegion Taunus – goldener Grund Beteiligungs GmbH Co KG in § 12 (§ 12 Aufsichtsrat) wie folgt geändert werden kann:
(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 36 (alt: 27) Mitgliedern, einschließlich….
(3) Jeder Kommanditist entsendet vier (alt: drei) Aufsichtsratsmitglieder.
…
Die Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglieder im jeweiligen Gemeindevorstand oder der Gemeindevertretung der jeweiligen Kommanditisten sein.