• Ortsvorsteher Klaus Beisiegel leitet in die Thematik rund um den Grillplatz ein, der 1976 „Auf der Lei“ errichtet wurde und drückt den Wunsch des Ortsbeirates aus, diesen an gleicher Stelle zu erhalten.
  • Herr Ulrich Reinhard von der Unteren Naturschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises ist zu Gast und schildert, welche Auflagen es für Grillplätze gibt. Grundsätzlich bestehe bereits die Genehmigung für den Standort Grillplatz seit 1977. Die Genehmigung für eine Grillhütte sei allerdings nie erfolgt. Herr Reinhard sieht gute Chancen für eine dauerhafte Grillhütte am Standort. Grundsätzlich habe jeder Ort Anspruch hierauf. Er empfiehlt bei der Beantragung eine neue Benutzungsordnung sowie einen Grillplatz-Ansprechpartner.
  • Die Gemeindeverwaltung soll nunmehr die Genehmigung beim Kreis einholten.
  • Im Vorfeld muss sich eine AG Grillplatz Gedanken machen, an welcher Stelle was aufgestellt werden soll. Diese Skizze wird sodann mit der Genehmigung beim Kreis eingereicht. Die Gemeinde muss somit ein gewisses Budget für eine neue Grillhütte im Haushalt einplanen.